Willkommen beim Anzeigenportal von geologischen Untersuchungen und Bohrungen des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (LUNG) von Mecklenburg-Vorpommern. Die Anwendung soll das Meldeverfahren vereinfachen, nutzerfreundlicher machen und beschleunigen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite.
Anzeigepflicht
Alle geologischen Untersuchungen, darunter insbesondere Bohrungen, müssen gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) dem LUNG 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (§8 GeolDG).Mehr lesenRechtlicher Hinweis
Die Online-Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen nach Geologiedatengesetz ersetzt nicht die Erlaubnisverfahren nach Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz von Mecklenburg-Vorpommern bei den zuständigen Wasserbehörden sowie nach Bundesberg- und Standortauswahlgesetz.
Mehr lesenAnzeigen - außerhalb Mecklenburg-Vorpommern
Geologische Untersuchungen und Bohrungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommern müssen beim zuständigen Geologischen Landesdienst angezeigt werden.
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